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Yes he can! Hat er fichtig gehandelt? der: Schweizer Whistleblower und Bankenkritiker Rudolf Elmer
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nein;höchstens in engen Grenzen
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we are all in the yellow submarine ...
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je ne parl pas francaise - only a little bit -
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Antwort ist oben schon enthalten.
mfg GG -
Hallo!
Ich habe ,ich zum Fragestellen bei Formsprin registriert.
Weiterhin bei: http://www.steuerlex.de/stb-goertz/kontakt.html?i=j -
Doch, das darf er weiterhin. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss auch entschieden, dass nicht die gesamte Regelung in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 verfassungswidrig ist. Damit hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass Beschränkungen der Absetzbarkeit für häusliche Arbeitszimmer, abgesehen von den genannten Ausnahmen, auch weiterhin verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind.
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Vielen Dank für den internen Auftrag!
Auf eine gute Zusammenarbeit.
Gerd Görtz’s Bio
Dipl.-Kfm.
Steuerberater
vereidigter Buchprüfer
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