martinhaase
  • cmrcx

    Ja, auch der Bundespressesprecher darf seine Meinung frei äußern, solange er die Rechte anderer nicht verletzt. Er muss selbstverständlich zwischen Aussagen der Partei und seiner persönlichen Meinung unterscheiden, was er in diesem Fall durch Verwendung eines persönlichen Twitter-Accounts auch getan hat. Da der Bundespressesprecher ohnehin keine Entscheidungskompetenz über die Richtung der Partei hat, und daher seine persönliche Meinung für die Medien nicht besonders interessant ist, ist dies auch noch weniger problematisch als bei einem Vorstand. Sollte andererseits der Bundespressesprecher die grundsätzliche Meinung der Partei absolut nicht teilen, dann wäre er für diese Aufgabe ungeeignet.