
Ich habe eine Uhr gekauft die ich nicht vertrage.Nach zwei Stunden tragen, böser Ausschlag.Noch am gleichen Tag mit dem Geschäft telefoniert.Zusage bekommen das man mir das Geld rückerstattet.Als mein Mann dann mit der Uhr im Laden stand, wurde er vertrös
Hallo, leider arbeite ich in keinem Uhrengeschäft, beantworte deine Frage aber dennoch gerne, da die Gesetzgebung ja für den Einzelhandel die gleiche ist. Ein gesetzliches Rückgaberecht gibt es nicht. Es kommt darauf an, was das Geschäft in seinen AGBs vereinbart. Wird dort (oder in der Werbung) auf ein Rückgaberecht hingewiesen, so ist der Laden dazu verpflichtet dem nachzukommen. Ist dies nicht der Fall, muss er die Uhr auch nicht zurücknehmen. Dies wäre lediglich eine Kulanzregelung. Handelt es sich bei der Uhr um eine Sonderanfertigung, so hat der Händler noch leichteres Spiel.
(Ich weise darauf hin, dass ich keine Rechtsberatung leiste und meine Antwort in keinster Weise verbindlich ist. Es handelt sich lediglich um meine "Einschätzung" des Sachverhaltes)

