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Normalerweise haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch darauf diese Uhr umzutauschen. Sie hätten die Uhr im übrigen ja auch vorher anprobieren können?! Sollte die Uhr noch original verpackt sein, so sollte der Verkäufer ihnen allerdings kulanterweise entgegen kommen.
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Was meinen Sie damit?? Wünschen Sie weitere Artikel zu diesem Themenbereich?
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Dies kann ich nicht pauschal beantworten, da es hier ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse ankommt. Ein Ferrari ist mit Sicherheit ein gutes Auto, aber völlig überdimensioniert wenn Sie es lediglich in der Stadt bewegen.
Besuchen Sie doch Ihren nächstgelegenen The Phone House Shop. Die Mitarbeiter dort sind sehr fit, was das Thema Smartphones und deren Betriebssysteme angeht.
Allgemein lässt sich sagen, dass das iPhone OS4 sehr stabil läuft und die meisten Apps bereithält. Allerdings ist m.E. nach Android eine wirkliche Alternative bei der es ebenfalls viele Apps gibt. Außerdem bietet es noch mehr Möglichkeiten als das iPhone OS und die Handys welche mit Android ausgestattet sind, wie bspw. das Sony Ericsson X10 oder das Samsung Galaxy S i9000 sind mit jedem Vertrag und nicht nur (offiziell) über T-Mobile erhältlich.
Viele Grüße -
Hallo,
naja mit Versprechen bin ich persönlich generell vorsichtig. Besonders dann, wenn ich es selbst nicht beeinflussen kann dieses einzuhalten. Leider muss der Hersteller das Betriebssystem an sein Gerät anpassen und ist für die Veröffentlichung eines Updates verantwortlich. Hier hat der Verkäufer leider keinen Einfluss darauf.
Es bleibt also abzuwarten, bis Motorola das Update launcht.
VG
Marco Nellessen -
Hallo, leider arbeite ich in keinem Uhrengeschäft, beantworte deine Frage aber dennoch gerne, da die Gesetzgebung ja für den Einzelhandel die gleiche ist. Ein gesetzliches Rückgaberecht gibt es nicht. Es kommt darauf an, was das Geschäft in seinen AGBs vereinbart. Wird dort (oder in der Werbung) auf ein Rückgaberecht hingewiesen, so ist der Laden dazu verpflichtet dem nachzukommen. Ist dies nicht der Fall, muss er die Uhr auch nicht zurücknehmen. Dies wäre lediglich eine Kulanzregelung. Handelt es sich bei der Uhr um eine Sonderanfertigung, so hat der Händler noch leichteres Spiel.
(Ich weise darauf hin, dass ich keine Rechtsberatung leiste und meine Antwort in keinster Weise verbindlich ist. Es handelt sich lediglich um meine "Einschätzung" des Sachverhaltes)
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Marco Nellessen
Marco Nellessen’s Bio
Visionär u. Querdenker. Filialleiter bei The Phone House und neuerdings Blogger.


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