wie würdest du die begriffe grundrechte, bürgerrechte und menschenrechte inhaltlich voneinander abgrenzen?
Gemeine Frage für einen Nichtjuristen aber ich versuchs trotzdem.
Grundsätzlich habe ich immer so meine Probleme damit, diese Begriffe überhaupt allzusehr voneinander abzugrenzen. Ich bin der Meinung, dass es einem freiheitlichen Rechtsstaat gut zu Gesicht stünde, alle Menschen gleich zu behandeln. Natürlich muss das irgendwo seine Grenzen haben, zum Beispiel beim Wahlrecht (für das gewisse Voraussetzungen sinnvollerweise erfüllt sein sollten, zum Beispiel längerer Aufenthalt/Staatsbürgerschaft oder ein bestimmtes Alter) aber grundsätzlich finde ich es wie gesagt schwierig, Grund-, Bürger- und Menschenrechte voneinander zu trennen, auch wenn das völkerrechtlich in Ordnung sein mag.
Eine Art Abgrenzung besteht für mich aber davon abgesehen zumindest in der Form, dass Menschenrechte natürlich unabhängig vom jeweiligen Staat für jeden Menschen gelten müssen, Bürgerrechte sich aber im Detail unterscheiden können, ohne dass man sie gleich verteufeln muss. Ob irgendwo Verhältnis- oder Mehrheitswahlrecht herrscht oder man mit 18 oder 21 volljährig ist, ist für mich eher zweitrangig und jedenfalls noch kein Hinweis auf einen Unrechtsstaat.

